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Verein TV 1845 Böblingen
 

Mitgliedsbeiträge & Preise

Beitragsstruktur und Berechnungsregeln

Der Beitrag des Turnverein 1845 Böblingen e.V. setzt sich zusammen aus:

  • dem Grundbeitrag (für alle Mitglieder) plus
  • dem Abteilungbeitrag (nur für aktiv Sport treibende Mitglieder).

Der Abteilungsbeitrag wird pro Mitglied und pro Teilnahme an einem Abteilungsangebot berechnet.

Dieser Vereinsbeitrag wird bei Eintritt im laufenden Jahr anteilig fällig.

Vereinsbeiträge im Überblick

Grundbeitrag pro Jahr  
Erwachsene 70 €
Erwachsene Ehepartner 40 €
Jugendliche (bis 21 Jahre)*,
Studenten, Wehr-, Zivildienstleistende
45 €
Kinder (bis 15 Jahre)* 40 €
Familien 110 €
Alleinerziehende 70 €
passive Mitglieder 30 €

 * Eltern sind Nichtmitglieder

Abteilungsbeitrag pro Jahr  
Bodywork (Aerobic) 60 €
Faustball, Erwachsene
Faustball, Jugendliche
Faustball, Kinder
20 €
15 €
10 €
Gymnastik Frauen, Erwachsene 40 €
Gymnastik Gemischt, Erwachsene 15 €
Kinderturnen, Eltern-Kind-Turnen 80 €
Gerätturnen, Erwachsene
Gerätturnen, Jugendliche
Gerätturnen, Kinder
30 €
25 €
40 €
Volleyball 15 €
Sonstige Kosten  
Rechnungsgebühr je 5 €
Rücklastschrift je 5 €

Mitgliedsbeiträge gültig ab 14.10.2022.
Änderungen vorbehalten.

Sie möchten Mitglied beim TV 1845 Böblingen werden?

In der Infobox "Download & Formulare" und auf der Seite Mitglied werden finden Sie alle notwendingen Dokumente zum Download und weiterführende Informationen.

Der Vorstand hat das Recht, auf Grund eines begründeten schriftlichen Antrags Ihnen eine Beitragsermäßigungen zu gewähren. Auch gibt es jetzt für Sie die Möglichkeiten, nach dem Kinderbildungsgesetz Förderung zu erhalten.
Bitte sprechen Sie uns an! Diskretion wird natürlich gewahrt!

Der Beitrag ist gemäß § 6 Abs. 2 unserer Satzung jährlich zum 15. März fällig.

Um Ihnen die Terminüberwachung und dem Verein Verwaltungskosten zu ersparen, bitten wir Sie, uns eine, von Ihnen jederzeit widerrufbare Einzugsermächtigung zu erteilen. Dann werden die fälligen Beiträge vom TV Böblingen jährlich von Ihrem Konto abgebucht.

Wichtig:
Kündigungen sind jährlich zum 31. Dezember schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 8 Tagen zum Jahresende einzureichen. Lesen Sie dazu mehr Informationen auf der Seite Kündigung.

Information zum SEPA-Lastschriftverfahren

Der Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) wird vereinheitlicht und kundenfreundlicher. Auch wir stellen auf dieses System um und ziehen künftig Eure Zahlungsbeträge mit dem SEPA-Lastschriftverfahren ein.
Wir übernehmen diese Änderung für Euch und Ihr braucht euch um nichts zu kümmern. Wir buchen weiterhin in gewohnter Weise die vereinbarten Beträge ab.

Die Abbuchung erfolgt unter Nennung der Gläubiger-ID DE68ZZZ00000166361.