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Verein TV 1845 Böblingen
 

Kündigung - wichtige Hinweise

Mitgliedschaft beim TV Böblingen beenden

Für den Fall, dass Sie irgendwann einmal keine Lust mehr haben, um beim TV 1845 Böblingen e.V. Sport zu treiben und daher kündigen wollen oder müssen, gibt es ein paar wichtige Hinweise, die Sie beachten sollten.

Die Kündigungsfrist

Die Kündigung der Mitgliedschaft für das laufende Jahr ist nur zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 8 Tagen möglich.

Rückwirkende Kündigungen sind ausgeschlossen. Der verspätete Eingang der Kündigung führt zur Berücksichtigung erst für das Folgejahr.

Die Form der Kündigung

Am besten laden Sie das Kündigungsformular herunter. Sie können natürlich auch selbst eine Kündigung verfassen. Das ist möglich per Brief oder eingescannt per E-Mailversand.

In jedem Fall ist eine verbindliche Kündigung nur schriftlich und mit Unterschrift der volljährigen Vereinsmitglieder möglich. Zur Änderung und/oder Kündigung einer Familienmitgliedschaft genügt die Unterschrift eines volljährigen Mitgliedes. Bei Erziehungsberechtigten genügt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten zur Kündigung für ein Kind.

Nicht möglich und nicht berücksicht werden:

  • Email oder Nachrichten über das Kontaktformular
  • telefonische oder andere Absprachen mündlicher Art

Die Adresse

Ihre Kündigung richten Sie in jedem Fall an den Finanzreferent oder den 1. Vorsitzenden des TV 1845 Böblingen e.V. Es genügt nicht, den Trainern/Übungsleitern mitzuteilen, dass Sie nicht mehr kommen.

Diese Infos und weitere detaillierte Regelungen und Bedingungen können Sie auch der Beitragsordnung nachlesen.

Weiterer Hinweis

Mitgliedsbeiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten. Eine zeitanteilige Erstattung ist nicht vorgesehen.

Sollte ein Mandat zum Einzug von Lastschriften zu Gunsten des TV 1845 Böblingen bestehen, erlischt dieses mit dem Vereinsaustritt, es sei denn, der TV 1845 Böblingen wäre noch berechtigt, rückständige Forderungen (z.B. säumige Beiträge) einzuziehen.